| Frage vom 10.08.2007 | |
| Für welche Bestandsgebäude muss der EnEV-Pass ab dem 01. Juli 2008 vorhanden sein ? | Für alle Bestandsgebäude die vor dem 01. Januar 1966 fertiggestellt wurden. |
| Frage vom 15.08.2007 | |
| Für welche Gebäude gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ? | Nur noch bis zum 01. Oktober 2008 gilt für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde und welche die Wärmeschutzverordnung nicht erfüllten, die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedrafsausweis ! |
| Frage vom 17.08.2007 | |
| Was ist der Hauptunterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ? | Der Verbrauchsausweis wird auf Grund des Energieverbrauches der letzten 3 Heizperioden erstellt. Der Bedarfsausweis stellt dagegen eine ingenieurmässige Bewertung des Gebäudes bzw. der Wohnung (Gebäudehülle und Heizungsanlage) dar und ist wesentlich detaillierter und aussagekräftiger. |